Praxis Info

PRAXISZEITEN (vor Ort ODER online)

Montag:                      10.00 – 18.00

Dienstag:                    10.00 – 18.00

Donnerstag:               10.00 – 18.00 

Freitag:                       10.00 – 18.00 

 

KOSTEN                                 

Einzeleinheit (50 Min):                                100 Euro

5er Block (gültig für 1 Jahr):                        480 Euro

Schriftlicher Befund:                                  180 Euro

Noch ein wichtiger Hinweis:
Termine, die Sie nicht einhalten können, jedoch rechtzeitig absagen (bitte mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn!) werden nicht verrechnet. Termine, die Sie nicht einhalten, zu spät oder gar nicht absagen, werden zur Gänze verrechnet.
Ich bitte um Ihr Verständnis!

 

NEU ab 1.1.2024:

Klinisch-psychologische Behandlung wurde mit 1.1.2024 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in die Sozialversicherungsgesetze aufgenommen – dadurch erhalten alle in Österreich gesetzlich krankenversicherten Personen einen Anspruch darauf.

In einem ersten Schritt gibt es ab dem 1.1.2024 einen Kostenzuschuss für die Versicherten, der in den jeweiligen Satzungen und Krankenordnungen der Krankenversicherungsträger festgelegt ist.

Der BÖP verlautbarte nachfolgend die Voraussetzungen für einen Kostenzuschuss nach den Regelungen der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bis dato:

1. Es liegt eine psychische Befindensstörung vor, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist,
2. es handelt sich um eine klinisch-psychologische Behandlung gemäß § 22 Abs. 3 Z 1 des Psychologengesetzes und die konkrete Maßnahme ist als notwendige Krankenbehandlung im krankenversicherungsrechtlichen Sinn zu qualifizieren,
3. der Klinische PsychologIn muss in die Liste der Klinischen PsychologInnen eingetragen sein,
4. die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung muss spätestens vor der zweiten Sitzung einer klinisch-psychologischen Behandlungsserie nachgewiesen werden.

Hier gelangen Sie zur Satzung der SVS.

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Bringen Sie daher bitte eine Überweisung/Bestätigung mit der Indikation für klinisch-psychologische Behandlung von ihrer/m Ärztin/Arzt bis zur 2. Einheit.

Bitte informieren Sie sich auch bei ihrem Versicherungsträger!!!

Weitere Informationen folgen nach Abschluss der Verhandlungen.

 

Weitere ABRECHNUNG / Zuzahlungsmöglichkeiten

1. Die meisten (Kranken-) Zusatzversicherungen bieten – abhängig vom jeweiligen Tarif – eine zumindest teilweise Kostenübernahme bei klinisch-psychologischer Behandlung bzw. psychologischer Therapie an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer jeweiligen Zusatzversicherung danach.

2. Die Ausgaben für psychologische Behandlung/Therapie können in der jährlichen Einkommensteuererklärung oder in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung als Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastung) geltend gemacht werden.

3. Im Zusammenhang mit einer (bestätigten) Behinderung von mindestens 25 % können diese Aufwendungen als Kosten der Heilbehandlung ohne Selbstbehalt steuerlich in voller Höhe abgesetzt werden.

EXTRA: Informationen und Tipps dazu gibt es auch in der bei den Finanzämtern aufliegenden, jährlich erscheinenden Broschüre „Das Steuerbuch/Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung“ (gilt für Lohnsteuer- und Einkommensteuerpflichtige ) oder unter www.bmf.gv.at/steuerbuch.

4. Im Falle einer Behinderung gibt es für Heil-Behandlungen (Psychologische Behandlung) auch von der Krankenversicherung und vom Land eine Zuzahlung. Es ist vorweg ein Antrag an das Referat für Behinderten-Hilfe zu stellen. Hier bekommen Sie genauere Informationen:
Referat für Behinderten-Hilfe der Stadt Graz / Sozialamt
Schmiedgasse 26, 8011 Graz
Telefon: +43 316 872-6432
E-Mail: behindertenhilfe@stadt.graz.at

Menschen mit Behinderung – Stadtportal der Landeshauptstadt Graz

5. Coaching & Supervision:
Wenn Sie diese Leistungen für berufliche Zwecke in Anspruch nehmen, können die Kosten dafür steuerlich abgesetzt werden (bei Selbständigen als Betriebsausgaben, bei Nichtselbständigen als Werbungskosten).

6. Selbständig Erwerbstätige, Gewerbetreibende, Bauern und Freiberufler*innen die bei der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) versichert sind, können 1x pro Jahr den SVS Gesundheitshunderter für meine Leistungen in Anspruch nehmen (s. SVS Gesundheitshunderter).

 

ANGEBOT IN DER PRAXIS (für Jugendliche ab 17, Erwachsene und ältere Menschen)

Klinisch-psychologische Behandlung / Therapie
Gesundheitspsychologische Beratung / Lebensstilanalyse
Bachblütenberatung
Entspannungstraining
Einzelcoaching
Supervision
Einzelselbsterfahrung
Arbeitspsychologische Begleitung / Beratung

EXTRA: Supervision bzw. Selbsterfahrung für Klinische-, Gesundheits- und Arbeitspsycholog*innen in Ausbildung!

 

WALK & TALK bzw. MOBILES COACHING

Einzelne Beratungs- bzw. Coaching-Einheiten können im Bedarfsfall mit Gehen in der Natur verbunden werden.
Eine Beratungseinheit kann auf Wunsch und nach Absprache auch im Park oder Café stattfinden.
Ich komme zu Ihnen ins Büro / in die Firma / nach Hause, wenn es für Sie schwer möglich ist, mich in meiner Praxis aufzusuchen.

Für die Hin- und Rückfahrt verrechne ich (ab 1 Kilometer) – zusätzlich zu den Praxiskosten – innerhalb Graz eine Pauschale von 15 Euro je Termin (diese deckt Fahrzeit und anfallende Fahrkosten ab).

Termine außerhalb von Graz nach persönlicher Vereinbarung.

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