Unser Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) ist sehr aktiv dabei, die Kostenzuschüsse für Klinisch-psychologische Behandlung endlich für unsere Klient*innen zugänglich zu machen. Hier wurde ein Informationsblatt zur derzeitigen Lage gestaltet:
Aktuell sind mit ärztlichen Bestätigung maximal zehn Behandlungseinheiten
möglich. Danach kann man einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Ob auch Online-Behandlungen anrechenbar sind, ist momentan noch unklar. Es gibt aktuell keine konkrete gesetzliche Regelung zur Online-Behandlung. Geplant ist allerdings, dass die klinisch-psychologische Online-Behandlung gesetzlich verankert wird.
Weitere Informationen:
Helpline 01/504 8000, helpline@psychologiehilft.at
Psychnet: Online-Suchmaschine für psychologische Dienstleistungen in
Österreich
BÖP, Dietrichgasse 25, 1030 Wien
Tel. +43 (0) 1 407 26 71-0 | buero@boep.or.at | www.boep.or.at
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